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Nachhaltiges Objekt- und Immobilienmanagement

 

Wirtschaftlichkeit, Professionalität, Vertrauen, Flexibilität und Nachhaltigkeit sind die Grundsätze, nach denen die Raiffeisen Hausverwaltung das Objektmanagement und Immobilienmanagement lebt. "Werte erhalten und langfristig sichern" lautet unser Motto.

Unsere Dienstleistungen decken natürlich sämtliche gesetzlich geregelten Tätigkeiten und etwaige individuell gewünschten Zusatzdienstleistungen ab.

Neben den Bestimmungen des WEG 2002 regeln die Vereinbarungen im Verwaltungsvertrag die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters. Im Wesentlichen sind die Aufgaben der Hausverwaltung

 

  • die Organisation aller notwendigen Maßnahmen für die Betreuung und Erhaltung (Reparaturen, Sanierungen) der Liegenschaft sowie
  • die Umsetzung von Verbesserungen bzw. baulichen Veränderungen, die von der Mehrheit der Miteigentümer rechtswirksam beschlossen wurden, und schließlich
  • die Abrechnung der Aufwendungen für die Liegenschaft.

 

Gerne stehen wir auch Ihnen und Ihrer Immobilie als Dienstleister im Bereich des Objektmanagements und  Immobilienverwaltung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch, damit wir Ihnen persönlich weitere detaillierte Informationen geben können.

 

Wenn Sie uns brauchen, sind wir für Sie da!

 


 
 

Nachhaltiges Objekt- und Immobilienmanagement

 

Wirtschaftlichkeit, Professionalität, Vertrauen, Flexibilität und Nachhaltigkeit sind die Grundsätze, nach denen die Raiffeisen Hausverwaltung das Objektmanagement und Immobilienmanagement lebt. "Werte erhalten und langfristig sichern" lautet unser Motto.

Unsere Dienstleistungen decken natürlich sämtliche gesetzlich geregelten Tätigkeiten und etwaige individuell gewünschten Zusatzdienstleistungen ab.

Neben den Bestimmungen des WEG 2002 regeln die Vereinbarungen im Verwaltungsvertrag die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters. Im Wesentlichen sind die Aufgaben der Hausverwaltung

 

  • die Organisation aller notwendigen Maßnahmen für die Betreuung und Erhaltung (Reparaturen, Sanierungen) der Liegenschaft sowie
  • die Umsetzung von Verbesserungen bzw. baulichen Veränderungen, die von der Mehrheit der Miteigentümer rechtswirksam beschlossen wurden, und schließlich
  • die Abrechnung der Aufwendungen für die Liegenschaft.

 

Gerne stehen wir auch Ihnen und Ihrer Immobilie als Dienstleister im Bereich des Objektmanagements und  Immobilienverwaltung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch, damit wir Ihnen persönlich weitere detaillierte Informationen geben können.

 

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Nachhaltiges Objekt- und Immobilienmanagement

 

Wirtschaftlichkeit, Professionalität, Vertrauen, Flexibilität und Nachhaltigkeit sind die Grundsätze, nach denen die Raiffeisen Hausverwaltung das Objektmanagement und Immobilienmanagement lebt. "Werte erhalten und langfristig sichern" lautet unser Motto.

Unsere Dienstleistungen decken natürlich sämtliche gesetzlich geregelten Tätigkeiten und etwaige individuell gewünschten Zusatzdienstleistungen ab.

Neben den Bestimmungen des WEG 2002 regeln die Vereinbarungen im Verwaltungsvertrag die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters. Im Wesentlichen sind die Aufgaben der Hausverwaltung

 

  • die Organisation aller notwendigen Maßnahmen für die Betreuung und Erhaltung (Reparaturen, Sanierungen) der Liegenschaft sowie
  • die Umsetzung von Verbesserungen bzw. baulichen Veränderungen, die von der Mehrheit der Miteigentümer rechtswirksam beschlossen wurden, und schließlich
  • die Abrechnung der Aufwendungen für die Liegenschaft.

 

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Unsere Dienstleistungen decken natürlich sämtliche gesetzlich geregelten Tätigkeiten und etwaige individuell gewünschten Zusatzdienstleistungen ab.

Neben den Bestimmungen des WEG 2002 regeln die Vereinbarungen im Verwaltungsvertrag die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters. Im Wesentlichen sind die Aufgaben der Hausverwaltung

 

  • die Organisation aller notwendigen Maßnahmen für die Betreuung und Erhaltung (Reparaturen, Sanierungen) der Liegenschaft sowie
  • die Umsetzung von Verbesserungen bzw. baulichen Veränderungen, die von der Mehrheit der Miteigentümer rechtswirksam beschlossen wurden, und schließlich
  • die Abrechnung der Aufwendungen für die Liegenschaft.

 

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